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Hausordnung

Sie haben Fragen zur Unterkunft oder ein anderes Anliegen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail!

  1. In den Räumlichkeiten des Hostels sind das Rauchen und offenes Feuer untersagt. Bei Zuwiderhandlungen müssen wir dem Gast 150,00 Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand und damit verbundenen Umsatzausfall berechnen. Sollten durch die Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir dem Gast auch diese beträchtlichen Kosten in Rechnung stellen.
     

  2. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und der Genehmigung der Betreiber gegen Gebühr mitgebracht werden.
     

  3. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit sind laute Geräusche und Lärm zu vermeiden. Musik ist nur mit Kopfhörern zu hören.
     

  4. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol oder Drogen auf den Zimmern ist untersagt.
     

  5. Das Aufbewahren, sowie die Zubereitung von Lebensmitteln ist aus hygienischen Gründen auf den Zimmern nicht gestattet.
     

  6. Schwerwiegende und wiederholte Belästigungen anderer Gäste können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages, Schadenersatzforderungen und Hausverbot führen.
     

  7. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des stationären Stromnetzes bedarf der Zustimmung des Hostels.
     

  8. Für Gepäck und Wertgegenstände wird durch das Hostel keine Haftung übernommen.
     

  9. Besucher können in den Gemeinschaftsräumen empfangen werden. Die Übernachtung oder auch nur die teilweise die Unterbringung von hausfremden Personen ist grundsätzlich untersagt. 
     

  10. Die Gäste sind auf Selbstverpflegung angewiesen. Dafür steht eine im üblichen Umfang ausgerüstete Küche zur Verfügung, welche durch alle Gäste genutzt werden kann. Eine Absprache mit anderen Gästen/Gruppen über Nutzungszeiten und -umfang ist daher geboten.
     

  11. Die Toiletten, die Dusche und der Waschraum stehen den Gästen ebenfalls zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.
     

  12. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für den entstandenen Schaden und den Ersatz durch den Verursacher zu tragen. Die Kosten bei einem Verlust des Hostelschlüssels liegen bei ca.100,00 Euro.
     

  13. Der Gast hat die Einrichtung des Hauses sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden.
     

  14. Das Mobiliar, z.B. Stühle, Decken usw., ist grundsätzlich in den Räumen zu belassen, in denen es vorzufinden ist.
     

  15. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden unverzüglich durch den Verursacher zu regulieren.
     

  16. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinaus gehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
     

  17. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von:

    – Matratzen und Matratzenschoner, Kissen und Kissenschoner
    – Bettwäsche
    – elektrische Kleingeräte und Geschirr
    – sonstigen Einrichtungsgegenständen, auch auf dem Hostel-Gelände.
    – Hand- und Badetüchern

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